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   VK Bund, 28.06.2007 - VK 2-60/07   

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https://dejure.org/2007,36555
VK Bund, 28.06.2007 - VK 2-60/07 (https://dejure.org/2007,36555)
VK Bund, Entscheidung vom 28.06.2007 - VK 2-60/07 (https://dejure.org/2007,36555)
VK Bund, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - VK 2-60/07 (https://dejure.org/2007,36555)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05

    Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei

    Auszug aus VK Bund, 28.06.2007 - VK 2-60/07
    Eine missbräuchliche Scheinaufhebung bei weiter bestehendem Vergabewillen kommt nur in Betracht, wenn der vom Auftraggeber angenommene Aufhebungsgrund tatsächlich nicht vorliegt und die Grundsätze des fairen, transparenten und chancengleichen Vergabeverfahrens im Sinne des § 97 Abs. 1, 2 GWB vom Auftraggeber nicht beachtet werden (allgemein: OLG München, Beschluss v. 12. Juli 2005, Verg 8/05).
  • VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08

    Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen

    Das Ergebnis eines Vergabeverfahrens ist dann nicht wirtschaftlich, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist (2. VK Bund, Beschl. v. 28.6.2007, VK 2-60/07).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - VK 1-39/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?

    Eine Ausschreibung führt zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist (VK Bund, Beschl. v. 11.06.2008, VK 1-63/08; Beschl.v.28.06.2007, VK 2-60/07).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - VK 1-16/15

    Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!

    Dies ist der Fall, wenn selbst das günstigste Angebot wesentlich über dem Marktpreis liegt (VK Bund, Beschl. v. 28.06.2007, VK 2-60/07).
  • VK Bund, 17.01.2008 - VK 1-152/07

    Bauvorhaben ...krankenhaus - GBM- Sanierung, Teil: Hochhaus Ost-Nord-West, ...,

    Wenn es - wie im vorliegenden Fall - eine zeitnahe identische Ausschreibung gibt, bestehen keine Bedenken dagegen, den dort ermittelten Preis zum Ausgangspunkt für die Kostenschätzung im vorliegenden Verfahren zu machen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Vorgehen VK Bund, Beschl. v. 28.6.2007, VK 2 - 60/07).
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